Wir freuen uns, dass die Schorbuser Glocke elektrifiziert ist und wir eine alte Läuteordnung wieder in Kraft setzen können. Dies soll zum neuen Kirchenjahr (am 1. Advent) geschehen. Die Glocke soll montags bis freitags um 8.00 Uhr (Morgengebet), um 12.00 Uhr (Mittagsläuten) und um 18.00 Uhr (Abendgebet) erklingen und damit den Tag einteilen. Am Sonnabend läutet die Glocke mittags und abends und am Sonntag zum Gottesdienst. So bleibt die Kirche im Dorf. Wir grüßen Sie herzlich!
Der Gemeindekirchenrat mit Pfarrer Marnitz
In einer predigenden Kirche innovative Begegnungen und spannende Geschichten entdecken.
Mit dritten Orten werden Angebote bezeichnet, die die kirchliche Arbeit der Kirchengemeinden als parochialer Verbund (erste Orte) sowie Einrichtungen, Werke und funktionale Dienste (zweite Orte) ergänzen.
Besichtigungen der Kirche (mit Mumiengruft) sind nur durch rechtzeitige Voranmeldung bei Familie Dittrich (Tel. 035602 20345 – mit Anrufbeantworter) möglich!
Die Kirchengemeinde führt als Träger die Friedhöfe in Schorbus und Laubst. Es gilt das Friedhofsgesetz für kirchliche Friedhöfe der Landeskirche vom 29.10.2016.
Der Gemeindekirchenrat hat eine Gebührenordnung mit Wirkung vom 01.01.2020 erlassen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Standfestigkeit der Denkmäler und insbesondere zur Entsorgung der Abfallstoffe.
Bei Erwerb einer Grabstelle wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro in Schorbus oder Cottbus-Madlow (0355) 522828.